Informationspflicht der Trinkwasserverteiler

Die Verordnung des EDI über Trinkwasser und Wasser aus öffentlich zugänglichen Bade- und Duschanlagen vom 16. Dezember 2016 (VTBW) schreibt vor (Art. 5), dass jede Person, die Infrastrukturen für Trinkwasser betreibt, das an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben wird, diese mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers informieren muss.

Trinkwasserversorgung der Stadt Freiburg:

Eau de Fribourg - Freiburger Wasser AG versorgt rund 40'000 Einwohner mit Wasser.

Rund 3.7 Millionen Kubikmeter Wasser wurden im Jahr 2025 an das Netz abgegeben. Die folgende Tabelle fasst die Herkunft des verteilten Trinkwassers zusammen:

RessourceProduzentArtAufbereitung

Anteil an der Verteilung

HofmattEau de FribourgGrundwasserUltraviolett

99%

TuffièreEau de FribourgQuelleUltraviolett

1%

Station de Port-Marly

(Lac de Gruyère)

CEFRENOberflächenwasser

Vorozonierung mit Flockung

Sandfilter

Ozonierung

Aktivkohlefilter

Chlorung (Chlordioxid)

0%

Das Wasser aus der Hofmatt wird durch Schwerkraft in die Stadt Freiburg geleitet, während das Wasser aus der Tuffière und aus dem CEFREN gepumpt werden muss.

Im Rahmen der Eigenkontrolle der Trinkwasserqualität haben wir wöchentlich mehrere Proben entnommen und vom kantonalen Labor analysieren lassen. Hinzu kommen Probenahmen und Analysen zur Kontrolle der Ressourcen, der Aufbereitung, der Konformität nach Bauarbeiten sowie zur Kontrolle der Produkte, der mikrobiologischen Sicherheitskriterien und der chemischen Parameter sowie im Anschluss an eventuelle Verbraucherbeschwerden.

Von den 213 Proben, die 2025 im Verteilungsnetz analysiert wurden, wies eine Nichtkonformität auf.

Die folgende Tabelle fasst die Art der Nichtkonformität, die ergriffene Maßnahme und das Ergebnis nach der Maßnahme zusammen:

DatumEntnahmestelleAbweichungMessungErgebnis der Nachkontrolle
25.08.2025

Réservoir de Bourguillon 

Freispiegelauslauf

Mesophile aerobe KeimeSpülungKonform

Im Verteilungsnetz wurden Analysen auf Rückstände von Mikroverunreinigungen, Pflanzenschutzmittelrückständen und PFAS durchgeführt. Die Analyseergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Elemente und Schwermetalle: Ergebnisse unterhalb der OPBD-Höchstwerte oder nicht nachweisbar (Ergebnisse unterhalb der Messgrenze der Laborgeräte)
  • PFAS: nicht nachweisbar (Ergebnisse unterhalb der Nachweisgrenze der Laborgeräte)
  • Pestizide: nicht nachgewiesen (Ergebnisse unterhalb der Nachweisgrenze der Laborgeräte), mit Ausnahme von „Chlorothalonil-Metabolit R417888“ (0,04 μg/l) unterhalb der OPBD-Höchstwerte (0,10 μg/l)
  • Arzneimittel: nicht nachgewiesen (Ergebnisse unterhalb der Messgrenze der Laborgeräte)
  • Flüchtige organische Verbindungen (gemäß EPA 524.2): nicht nachgewiesen (Ergebnisse unterhalb der Messgrenze der Laborgeräte)

Die folgende Tabelle zeigt die Wertebereiche für die Härte und den Nitratgehalt des verteilten Trinkwassers:

ParameterWertBemerkung
Gesamthärte28 französische GradZiemlich hart
Nitratgehalt10 mg/lDie gesetzliche Toleranz liegt bei 40 mg/l.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass die Website www.qualitedeleau.ch die Informationen über die Wasserqualität einer Vielzahl von Gemeinden in der ganzen Schweiz, darunter auch die der Stadt Freiburg, zusammenfasst.

Für weitere Informationen steht Ihnen Eau de Fribourg - Freiburger Wasser AG unter der Telefonnummer 026 350 11 60 gerne zur Verfügung.