Nachhaltiges Wasser

Zonen, in denen sich Grundwasser oder Quellwasser befindet, unterliegen zahlreichen Auflagen.

Definition der Zonen

Bei den Zonen wird zwischen S1-Zonen (direkt oberhalb der Quelle) und S2-Zonen (in der Umgebung) unterschieden. In S1- und S2-Zonen unterliegen Landwirte Einschränkungen in Bezug auf Behandlungsmittel, um jegliche Kontaminierung zu vermeiden.

In seinem Bericht «Wegleitung Grundwasserschutz» definiert das Bundesamt für Umwelt die Zonen S1, S2 und S3 folgendermassen:

Fassungsbereich, Zone S1

Die Zone S1 umfasst die unmittelbare Umgebung einer Trinkwasserfassung. Sie sollte im Besitz des Fassungsinhabers sein und eingezäunt werden. Die Zone S1 soll verhindern, dass:

  • Verunreinigungen direkt in die Fassung gelangen;
  • die Fassungsanlage durch Eingriffe beschädigt oder gar zerstört wird.

 Bei Karst- und Kluft-Grundwasserleitern umfasst die Zone S1 auch Gebiete mit besonders hoher Vulnerabilität.

Engere Schutzzone, Zone S2

Die Zone S2 soll verhindern, dass:

  • Keime und Viren sowie abbaubare Stoffe wie Benzin oder Mineralöl in die Grundwasserfassung oder Anreicherungsanlage gelangen;
  • das Grundwasser durch Grabungen und unterirdische Arbeiten verunreinigt oder die natürliche Filterwirkung des Bodens und des Untergrundes verringert wird;
  • Schadstoffe rasch und in hoher Konzentration in die Fassung gelangen können;
  • der Grundwasserzufluss durch unterirdische Anlagen behindert wird.

Weitere Schutzzone, Zone S3

Die Zone S3 bildet eine Pufferzone um die Zone S2. Sie gewährleistet den Schutz vor Anlagen und Tätigkeiten, die ein besonderes Risiko für das Grundwasser bedeuten (z.B. Materialabbau, Gewerbe- und Industriebetriebe) und soll es ermöglichen, dass bei unmittelbar drohender Gefahr (z.B. bei einem Unfall mit einem Gefahrengut) für die erforderlichen Interventions- oder Sanierungsmassnahmen genügend Zeit und Raum zur Verfügung stehen.